Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen – Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können sogenannte zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen unterstützen, zum Beispiel um eine Betreuung im Alltag sicherzustellen oder zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Organisation des Pflegealltags.
Ab 1. Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die ambulant gepflegt werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Dieser ersetzt die bisherigen zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI. Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden. Er kann zur (Ko-)Finanzierung einer teilstationären Tages- oder Nachtpflege, einer vorübergehenden vollstationären Kurzzeitpflege oder von Leistungen ambulanter Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) verwendet werden. Außerdem kann er für Leistungen durch nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt, er wird mit den anderen Leistungsansprüchen also nicht verrechnet. Nicht (vollständig) ausgeschöpfte Beträge können innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in die Folgemonate bzw. am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbrauchte Beträge können in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Das Landesverwaltungsamt Thüringen verweigert unserem Unternehmen die Anerkennung unserer hauswirtschaftlichen Dienstleitungen als Betreuungs- und Entlastungsleistungen. In Folge dessen können unsere pflegebedürftigen Seniorinnen und Senioren den monatlich zur Verfügung stehenden Entlastungsbetrag nicht bei den Pflegekassen geltend machen. Wir informieren Sie aktuell auf dieser Seite über den Stand der eingereichten Klage beim Verwaltungsgericht in Gera. Gern können Sie uns Ihre Einschätzung zu diesem Sachverhalt übermitteln. Nutzen Sie unsere umfangreichen Kontaktinformation.
Stand am 13.12.2018:
- Antragsstellung beim Landesverwaltungsamt Thüringen in Suhl am 26.07.2016
- Ablehnung des Antrages vom Landesverwaltungsamt Thüringen am 15.05.2018
- Klageerhebung beim Verwaltungsgericht Gera am 07.06.2018
- Petition beim Petitionsausschuss im Thüringer Landtag – keine abschließende Bearbeitung
- Mitteilung an ARD, ZDF, WDR, BR und MDR zum Sachverhalt „ Pflegenotstand und Bürokratie“ vom 08.06.2018
- Öffentlich rechtliches Sendung von Report München zu diesem Sachverhalt 04.12.2018 / 21:45 Uhr
- Mitteilung an die CDU Fraktion im Thüringer Landtag, Herr Mike Mohring, CDU Ortsverband der Stadt Altenburg, Herr Christoph Zippel, am 17.05.2018